Augustiner-Abtei St. Thomas in Alt Brünn.

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Pressebericht zum Eigentum des Mendels Manuskriptes aus dem Jahre 1865

 

Das Pressebüro APA hat am 2. 6. 2010 einen Bericht über den Streit um das von Mendel in  deutscher Sprache verfasste  Manuskript Versuche über Pflanzenhybriden aus dem Jahre 1865 veröffentlicht.

Gregor Johann Mendel wurde im Jahre 1822 in der schlesischen Stadt Hynčice geboren. Im Jahre 1843 trat er in das Augustinerkloster in Brünn ein, wo er zuerst Mitglied des Ordens und im Jahre 1868 Abt wurde. Hier hat er seine wissenschaftliche Versuche durchgeführt, sein Werk geschaffen und hier ist er auch im Jahre 1884 gestorben. Als Ordensbruder hatte er keine direkte Nachkommen. Einer der Grundsätze des Augustinerordens ist, dass alles, was das Ordensmitglied schafft, Eigentum der Ordensgemeinschaft ist, in der das Mitglied lebt. Im Fall Mendels war es die Augustinerabtei. Diese Tatsache, dass Vermögen der Ordensbrüder dem Orden gehört, ist allerdings auch den Augustinern in Deutschland bekannt und daher sind die Ansprüche von P. C. Richter unbegreiflich.

Der Nachlass nach Mendel gehört der Altbrünner Abtei. Ein Teil des Nachlasses wird in dem Museum der Masaryk Universität direkt im Kloster ausgestellt. Die Abtei hält sich für den Besitzer des betroffenen Manuskriptes. Dieses Manuskript wurde nach der Beschlaghahme des Klosters durch das kommunistische Regime im Jahre 1950 von Augustinern aufbewahrt, und erst im Jahre 1987 wurde dieses Manuskript den deutschen Augustinern geliehen, die dem Vikariat in Wien angehören.

Nach dem Sturz des kommunistischen Regimes wurde die Brünner Abtei wiederhergestellt und begann das Kulturerbe wieder zurückzuholen. Die Abtei hat das Manuskript gefunden, das sich in den Händen der deutschen Ordensmitglieder befand und die Zurückgabe augrund der Austellung im Museum beantragt. Die Information, dass das Wiener Augustinervikariat oder die Tschechische Republik Anspruch auf das Eigentum des Manuskripts erheben entbehrt jeglicher Grundlage – sie können nur die Zurückgabe an den Eigentümer vermitteln, der natürlich die Altbrünner Abtei ist. Trotz dieser Tatsache hat das Baden-Württembergische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst  am 10. 5. 2010 die Rückgabe des Manuskriptes mit der Begründung untersagt, dass es sich  um Deutsches Kulturgut handelt.  Diese Vorgangsweise der Ämter in Baden-Württemberg lehnen wir ab und fordern die Rückgabe des denkwürdigen Manuskriptes an seinen Besitzer, d.h. an die Augustinerabtei in Brünn.

 

Brünn, 3. 6. 2010

 

ThDr. Ing. Lukáš Evžen Martinec, OSA
                        Abt

 

 

   

 

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