Augustiner-Abtei
St. Thomas in Alt Brünn.
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Pressebericht zum Eigentum des Mendels
Manuskriptes aus dem Jahre 1865
Das
Pressebüro APA hat am 2. 6. 2010 einen Bericht über den Streit um das von
Mendel in deutscher Sprache
verfasste Manuskript Versuche
über Pflanzenhybriden aus dem Jahre 1865 veröffentlicht.
Gregor
Johann Mendel wurde im Jahre
1822 in
der schlesischen Stadt Hynčice geboren. Im Jahre 1843 trat er in das
Augustinerkloster in Brünn ein, wo er zuerst Mitglied des Ordens und im Jahre
1868 Abt wurde. Hier hat er seine wissenschaftliche Versuche durchgeführt, sein
Werk geschaffen und hier ist er auch im Jahre 1884 gestorben. Als Ordensbruder
hatte er keine direkte Nachkommen. Einer der Grundsätze des Augustinerordens
ist, dass alles, was das Ordensmitglied schafft, Eigentum der Ordensgemeinschaft
ist, in der das Mitglied lebt. Im Fall Mendels war es die Augustinerabtei. Diese
Tatsache, dass Vermögen der Ordensbrüder dem Orden gehört, ist allerdings
auch den Augustinern in Deutschland bekannt und daher sind die Ansprüche von P.
C. Richter unbegreiflich.
Der
Nachlass nach Mendel gehört der Altbrünner Abtei. Ein Teil des Nachlasses wird
in dem Museum der Masaryk Universität direkt im Kloster ausgestellt. Die Abtei
hält sich für den Besitzer des betroffenen Manuskriptes. Dieses Manuskript
wurde nach der Beschlaghahme des Klosters durch das kommunistische Regime im
Jahre 1950 von Augustinern aufbewahrt, und erst im Jahre 1987 wurde dieses
Manuskript den deutschen Augustinern geliehen, die dem Vikariat in Wien angehören.
Nach
dem Sturz des kommunistischen Regimes wurde die Brünner Abtei wiederhergestellt
und begann das Kulturerbe wieder zurückzuholen. Die Abtei hat das Manuskript
gefunden, das sich in den Händen der deutschen Ordensmitglieder befand und die
Zurückgabe augrund der Austellung im Museum beantragt. Die Information, dass
das Wiener Augustinervikariat oder die Tschechische Republik Anspruch auf das
Eigentum des Manuskripts erheben entbehrt jeglicher Grundlage – sie können
nur die Zurückgabe an den Eigentümer vermitteln, der natürlich die Altbrünner
Abtei ist. Trotz dieser Tatsache hat das Baden-Württembergische Ministerium für
Wissenschaft, Forschung und Kunst am
10. 5. 2010 die Rückgabe des Manuskriptes mit der Begründung untersagt, dass
es sich um Deutsches Kulturgut
handelt. Diese Vorgangsweise der Ämter
in Baden-Württemberg lehnen wir ab und fordern die Rückgabe des denkwürdigen
Manuskriptes an seinen Besitzer, d.h. an die Augustinerabtei in Brünn.
Brünn,
3. 6. 2010
ThDr.
Ing. Lukáš Evžen Martinec, OSA
Abt